GRUNDSEMINAR - Einführung in das Betriebsverfassungsrecht
07.07. – 11.07.2025 in Berlin
10.11. – 14.11.2025 in Nürnberg
AUFBAUSEMINAR – Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
23.06. – 27.06.2025 in Leipzig
20.10. – 24.10.2025 in Berlin
AUFBAUSEMINAR - Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
23.06. – 27.06.2025 in Ostseebad Damp
22.09. – 26.09.2025 in Würzburg
AUFBAUSEMINAR zum Betriebsverfassungsrecht – Reorganizing, Umstrukturierung, etc. – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
05.05. – 09.05.2025 in Leipzig
06.10. – 10.10.2025 in Baiersbronn-Schwarzenberg
AUFBAUSEMINAR zum Betriebsverfassungsrecht - Der Wirtschaftsausschuss
07.07. – 11.07.2025 in Berlin
Das Betriebsverfassungsgesetz von A bis Z im Überblick
16.06. – 20.06.2025 in Lübeck
08.12. – 12.12.2025 in Grainau - OT Hammersbach
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen im Betriebsverfassungsrecht
15.09. – 19.09.2025 in Nürnberg
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats - Von der Idee zur Betriebsvereinbarung
02.06. – 06.06.2025 in Bremen
Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung
01.12. – 05.12.2025 in Köln
Schulung der Mitglieder des Wahlvorstandes in Vorbereitung auf die BR-Wahl 2026
Normales Wahlverfahren03.11. – 05.11.2025 in Erfurt
10.11. – 12.11.2025 in Düsseldorf
Schulung der Mitglieder des Wahlvorstandes Online - Refresher
03.12.2025 in online via Teams
23.02.2026 in online via Teams
Schulung der Mitglieder des Wahlvorstandes in Vorbereitung auf die BR-Wahl 2026
Vereinfachtes Wahlverfahren18.02. – 20.02.2026 in Hannover
23.02. – 25.02.2026 in Bonn
Schulung der Mitglieder des Wahlvorstandes in Vorbereitung auf die BR-Wahl 2026 - Online
normales Wahlverfahren20.11. – 21.11.2025 in online via Teams
01.12. – 02.12.2025 in online via Teams
Schulung der Mitglieder des Wahlvorstandes in Vorbereitung auf die BR-Wahl 2026 - Online
vereinfachtes Wahlverfahren02.03. – 03.03.2026 in online via Teams
AUFBAUSEMINAR – Arbeitsrecht für betriebliche Interessenvertreter:innen im Betriebsverfassungsrecht
24.11. – 28.11.2025 in Fulda
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen im Betriebsverfassungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
08.12. – 12.12.2025 in Augsburg
DemografieTV - Beschäftigungssicherung, BEM und Qualifizierung
23.06. – 27.06.2025 in Erfurt
15.09. – 19.09.2025 in Bremen
Tarifverträge im DB Konzern
Grundseminar für betriebliche Interessenvertretungen24.11. – 26.11.2025 in Bremen
Tarifverträge in TEG-Betrieben der DB AG
Anwendung von EVG und GDL Tarifverträgen27.10. – 29.10.2025 in Fulda
Grundlagen des Tarifvertragsrecht und die Anwendung von Tarifverträgen bei der DB AG
Grundsätze verstehen, mein Selbstvertrauen stärken und mein Wissen erweitern03.11. – 05.11.2025 in Kassel-Bad Wilhelmshöhe
Tarifabschluss DB AG 2025 - Gesamtüberblick und Auswirkung auf die betriebliche Mitbestimmung
23.04. – 24.04.2025 in Berlin
05.05. – 06.05.2025 in Nürnberg
Tarifabschluss DB AG 2025 – Neue Arbeitszeitregelungen kennen und erfolgreich im Betrieb umsetzen (mit einem Gesamtüberblick)
08.05. – 09.05.2025 in online via Teams
26.05. – 28.05.2025 in Erfurt
Arbeitszeit aktiv mitbestimmen und mitgestalten im Bereich Infrastruktur, Fahrwegdienste, Netz, Energie
Aufbauseminar12.05. – 16.05.2025 in Nürnberg
10.11. – 14.11.2025 in Dresden
Arbeitszeit aktiv mitbestimmen und mitgestalten im Bereich Busunternehmen
Aufbauseminar23.06. – 27.06.2025 in Rostock
Arbeitszeit aktiv mitbestimmen und mitgestalten im Bereich Dienstleister
Aufbauseminar15.09. – 19.09.2025 in Hannover
Die Arbeit des Fahrplan- und Dienstplanausschusses
15.09. – 17.09.2025 in Wernigerode
01.12. – 03.12.2025 in Berlin
Grundlagenseminar der Arbeitszeitgestaltung
02.06. – 06.06.2025 in Würzburg
22.09. – 26.09.2025 in Magdeburg
Digitalisierung und neue Technologien in der Arbeitswelt
Der Tarifvertrag Arbeit 4.025.08. – 28.08.2025 in Frankfurt am Main
01.12. – 04.12.2025 in Berlin
Aufbauseminar Künstliche Intelligenz: Verstehen. Anwenden. Bewerten. - Teil 1
15.10. – 17.10.2025 in Wolfsburg
Aufbauseminar Künstliche Intelligenz: Verstehen. Anwenden. Bewerten. - Teil 2
19.11. – 21.11.2025 in Hamburg
Aufbauseminar Künstliche Intelligenz: Verstehen. Anwenden. Bewerten. - Kompakt
23.06. – 27.06.2025 in Hannover
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – die Arbeitnehmervertretung als Netzwerker in der Verkehrsbranche
21.07. – 23.07.2025 in Hamburg
Mitbestimmung im Arbeits- , Gesundheits- und Umweltschutz 2 - Aufbauschulung
Arbeitsschutzorganisation im Betrieb05.05. – 09.05.2025 in Berlin
Betriebliches Eingliederungsmanagement 3 (BEM 3)
Vertiefung und Optimierung des BEM Verfahrensprozesses nach §167 (2) SGB IX29.09. – 01.10.2025 in Leipzig
Betriebliches Eingliederungsmanagement 1 –Grundlagen von BEM
für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertrauenspersonen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen28.04. – 30.04.2025 in Nürnberg
13.05. – 15.05.2025 in online
Arbeitsstättenverordnung - Als Grundlage für die Arbeitsplatzgestaltung nutzen
15.09. – 19.09.2025 in Berlin
Von Stress bis Burnout: Strategien zur psychischen Gefährdungsbeurteilung im Betrieb mitbestimmen
28.07. – 01.08.2025 in Rostock
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Mitbestimmung aktiv nutzen für einen sicheren Umgang
29.09. – 01.10.2025 in Leipzig
Arbeitsschutzausschuss (ASA) und Arbeitsschutzorganisation als Betriebsrat gestalten
09.07. – 11.07.2025 in Berlin
Prävention und Intervention: Maßnahmen der betrieblichen Interessenvertretung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
11.12. – 12.12.2025 in Nürnberg
Betriebliches Eingliederungsmanagement 2 (BEM 2)- BEM-Verfahren im Sinne der Beschäftigten optimal begleiten
23.06. – 26.06.2025 in Hannover
04.11. – 07.11.2025 in Wolfsburg
Überlastungsanzeige - Arbeitszeitprobleme erkennen und Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit nutzen
19.05. – 23.05.2025 in Berlin
Neue Standards für die Bildschirmarbeit nutzen und anwenden - Arbeitsstättenregel ASR 6
07.07. – 09.07.2025 in Berlin
Erfolgreich verhandeln und argumentieren
Verhandlungsführung für betriebliche Interessenvertretungen19.05. – 23.05.2025 in Hamburg
Betriebsratsarbeit strategisch, nachhaltig und erfolgreich
Die Belegschaft beteiligen - Fundament für die nächste Amtszeit legen08.07. – 11.07.2025 in Kassel
Professionelle Büroorganisation: Effizienz und Kommunikation für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen
10.06. – 13.06.2025 in Fulda
04.08. – 07.08.2025 in Erfurt
Konfliktmanagement für betriebliche Interessenvertretungen -Konfliktberater:in im Betrieb
16.06. – 20.06.2025 in Wernigerode
Grundlagenseminar zu Microsoft Office 365 für betriebliche Interessenvertretungen - Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten kennenlernen
23.06. – 27.06.2025 in Berlin
Betriebsversammlung lebendig gestalten – Kolleg:innen aktiv einbinden und begeistern
09.12. – 12.12.2025 in Dresden
Öffentlichkeitsarbeit als betriebliche Interessenvertretung effektiv nutzen - Kollegen:innen informieren und einbinden
06.10. – 10.10.2025 in Augsburg
Gesprächsführung als Schlüsselkompetenz für betriebliche Interessenvertreter:innen
17.11. – 21.11.2025 in Würzburg
Mit positiver Psychologie zufrieden mehr erreichen – Chancen und Möglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung nutzen
26.05. – 27.05.2025 in online
03.11. – 05.11.2025 in Hannover
Die Arbeit des Betriebsrates unter den Bedingungen des TEG
Konflikten begegnen, Interessen umsetzen08.09. – 11.09.2025 in Wernigerode
Gesund bleiben im Amt: Resilienz als Schlüssel zum Erfolg für betriebliche Interessenvertreter:innen
01.12. – 05.12.2025 in Dresden

Seminarpaket
Alle Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, welche die Grundlagen zu Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes vermitteln.
Dafür bieten wir die drei Seminare als Paket an.

Inhouseseminar
Bist du neu im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder als Behindertenvertrauensperson? Oder willst du als langjährige:r Interessenvertreter:in weiter auf dem Laufenden bleiben? Dann sind die Seminare und Workshops der EVA Akademie genau das Richtige für dich.

Strategieworkshop
Aller Anfang ist schwer, das gilt auch für die Arbeit in einem neu gewählten Betriebsrat. Als neue Betriebsratsmitglieder müsst ihr aber nicht bei null anfangen, denn die EVA Akademie hat eigens für euch einen Workshop entwickelt. Mit diesem Angebot unterstützen wir euch dabei, schnell die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche und strategisch geplante Arbeit im Betriebsrat zu schaffen.
Häufige Fragen - FAQ's
Wie funktioniert das mit der Anmeldung?
Nachdem deine schriftliche Anmeldung bei uns eingegangen ist, bekommst du von uns eine Anmeldebestätigung. Falls die Veranstaltung schon ausgebucht sein sollte, informieren wir dich über Ersatztermine. Wenn Du Deine Buchung nicht über die Webseite machen möchtest, kannst Du hier das Anmeldeformular herunterladen.
Habe ich als Mitglied eines Betriebsrats oder Personalrats Anspruch auf Freistellung für Schulungen?
Ja, das ist in § 37 Abs. 6/§ 37 Abs. 7 BetrVG (ggf. § 40 BetrVG) festgelegt. Bei Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich um einen kollektiven Anspruch des Betriebsratsgremiums. (Analog gilt § 46 Abs. 6/§ 46 Abs. 7 BPersVG für Personalräte.) Der Schulungsanspruch ist zeitlich nicht begrenzt, sondern richtet sich ausschließlich danach, was für die Arbeit im Gremium erforderlich ist.
Wer entscheidet, ob ich an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen darf?
Der Betriebsrat bzw. Personalrat entscheidet, ob es für seine Arbeit erforderlich ist, dass eines oder mehrere seiner Mitglieder an einer Schulung teilnehmen. Der Besuch von Einführungsseminaren zur Betriebsverfassung, zum Arbeitsrecht und zur Arbeitssicherheit ist im Sinne der Gesetze grundsätzlich erforderlich. Ebenfalls als erforderlich gelten alle Schulungen, die der Betriebsrat oder Personalrat unter Berücksichtigung der konkreten Situation im einzelnen Betrieb sofort oder demnächst benötigt, um seine Aufgaben sachgemäß wahrnehmen zu können. Für die Frage, ob eine Schulung erforderlich ist, kommt es gegebenenfalls auch darauf an, welche Aufgabe ein Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats innerhalb des Gremiums wahrnimmt. Bei den dabei erforderlichen Kenntnissen kann es sich sowohl um Grundkenntnisse als auch um Spezialkenntnisse handeln.
Was bedeutet „Erforderlichkeit“?
Das Bundesarbeitsgericht hat den Begriff der Erforderlichkeit wie folgt definiert: „Die Vermittlung bestimmter Kenntnisse ist dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft entstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann“ (Vgl. BAG vom 9.10.1973, AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG).
Was muss der Betriebsrat oder Personalrat tun, um eine Schulung zu genehmigen?
Der Betriebsrat bzw. Personalrat muss bei einer Sitzung innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes einen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen fassen. Dabei entscheidet er, welche Mitglieder des Gremiums an welchen Seminaren, Workshops oder sonstigen Schulungen teilnehmen. Diesen Beschluss muss er dem Arbeitgeber mitteilen und außerdem den Schulungsbedarf begründen.
Was muss der Betriebsrat oder Personalrat bei einer Genehmigung einer Schulung berücksichtigen?
Die betrieblichen Notwendigkeiten. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung der Bildungsmaßnahmen nicht nur für Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder, sondern auch für Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch der Schulungen nicht entgegenstehen. Dem Arbeitgeber ist mitzuteilen, wer an welcher Schulung teilnehmen soll, welche Themen dort behandelt werden, wann und wo die Veranstaltung stattfindet, warum die Teilnahme notwendig ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.
Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
Bei einer Seminarteilnahme auf der Grundlage von § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG etc. trägt der Arbeitgeber folgende Kosten:
• Seminargebühr
• Unterbringungskosten
• Reisekosten und Spesen
Werden Lohn und Gehalt für die Dauer des Seminars weiterbezahlt?
Ja.
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber Einwände gegen eine Freistellung für eine Schulung hat?
In diesem Fall sollte der Betriebsrat bzw. Personalrat an seinem Beschluss festhalten. Nach erneuter Beratung ist folgender Beschluss zu fassen: „Der Betriebsrat bzw. Personalrat bestätigt nach eingehender Beratung seinen Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG (bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG).“ Auf dieser Grundlage ist eine Teilnahme der einzelnen Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder an der Schulungsveranstaltung auf jeden Fall möglich.
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber die Freistellung ablehnt?
Die Freistellung für den Besuch der Schulung gilt als bewilligt, wenn sie der Arbeitgeber nicht bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Schulung ablehnt. Eine Ablehnung muss schriftlich erfolgen. Lehnt der Arbeitgeber einen Beschluss des Betriebsrats bzw. Personalrats zur Entsendung von Interessenvertreter:innen zu einer Schulung ab, weil die betriebliche Notwendigkeit aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurde, muss er innerhalb von 14 Tagen das Arbeitsgericht bzw. die Einigungsstelle anrufen. Unterlässt er dies, so können die betroffenen Mitglieder des Betriebsrats bzw. des Personalrats an der Schulungsmaßnahme teilnehmen. Grundsätzlich gilt: Der Beschluss des Betriebsrats bzw. Personalrats zur Entsendung zu einer Schulung hat so lange Bestand, wie er nicht durch Beschluss eines Arbeitsgerichts aufgehoben ist. Wenn es zu einem Streit um die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen kommt, empfiehlt es sich, das EVA Team Interessenvertretung und Beratung zu kontaktieren.
Werde ich als Ersatzmitglied des Betriebsrats oder Personalrats auch für Schulungen freigestellt?
In der Regel nicht, denn Ersatzmitglieder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG. Es gibt aber Ausnahmen: Ersatzmitglieder, die häufig oder regelmäßig verhinderte Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder vertreten und spezielle Aufgaben übernehmen, können an Schulungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 46 Abs.6 BPersVG teilnehmen. Somit hat in der Regel das erste Ersatzmitglied Anspruch auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen. In diesem Fall gilt das gleiche Vorgehen wie bei den regulären Betriebsrats- oder Personalratsmitgliedern.
Unsere Ansprechpartner:innen

Erik Thomas
