Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz
Grundseminar17.08. – 21.08.2026 in Kassel
31.08. – 04.09.2026 in Juliusruh/Rügen
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Aufbauseminar21.09. – 25.09.2026 in online via Teams
02.11. – 06.11.2026 in Eisenach
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Aufbauseminar14.09. – 18.09.2026 in Kassel
12.10. – 16.10.2026 in online via Teams
Reorganisation und Umstrukturierung - Handlungsmöglichkeiten
Aufbauseminar24.08. – 28.08.2026 in Erfurt
12.10. – 16.10.2026 in Baiersbronn-Schwarzenberg
Das BetrVG von A-Z
Aufbauseminar07.09. – 11.09.2026 in Juliusruh/Rügen
30.11. – 04.12.2026 in Garmisch-Partenkirchen
Arbeitsrecht für betriebliche Interessenvertreter:innen
Grundseminar09.11. – 13.11.2026 in Leipzig
Beschäftigung sichern mit dem Demografie-TV
Aufbauseminar07.09. – 11.09.2026 in Rostock
07.12. – 11.12.2026 in Würzburg
Tarifwelt im DB-Konzern
Grundseminar25.08. – 26.08.2026 in online via MS Teams
26.10. – 28.10.2026 in Fulda
Neuste Regelungen zum TEG bei der DB AG
03.08.2026 in online via Teams
04.08.2026 in online via Teams
DB-TEG Tarife einfach durchschauen
Grundseminar28.09. – 30.09.2026 in Köln
14.12. – 16.12.2026 in Dresden
Grundlagen des Tarifvertragsrecht und die Anwendung von Tarifverträgen bei der DB AG
Grundsätze verstehen, mein Selbstvertrauen stärken und mein Wissen erweitern30.11. – 04.12.2026 in Nürnberg
Arbeitszeitgesetz verstehen und anwenden
20.07. – 21.07.2026 in online via MS Teams
19.10. – 21.10.2026 in Göttingen
Arbeitszeit aktiv mitbestimmen und mitgestalten in den Transportunternehmen
Aufbauseminar30.11. – 04.12.2026 in Berlin
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
Grundseminar24.08. – 27.08.2026 in online via MS Teams
21.09. – 25.09.2026 in Hannover
Tatort Betrieb: Arbeitszeit trifft Personalplanung
Aufbauseminar02.11. – 04.11.2026 in Berlin
DAKI 1 - Digitalisierung & neue Technologien in der Arbeitswelt
Grundseminar31.08. – 03.09.2026 in Würzburg
DAKI 3a - KI: Verstehen. Anwenden. Bewerten. Teil 1
Grundseminar16.09. – 18.09.2026 in Darmstadt
DAKI 3b - KI: Verstehen. Anwenden. Bewerten. Teil 2
Grundseminar07.10. – 09.10.2026 in Hannover
DAKI 3 - KI: Verstehen. Anwenden. Bewerten. Kompakt.
Grundseminar16.11. – 20.11.2026 in Darmstadt
BEM: Beschäftigte wirksam begleiten
Aufbauseminar28.09. – 01.10.2026 in Fulda
09.11. – 12.11.2026 in Nürnberg
BEM: Rechte kennen und sicher anwenden
Grundseminar19.08. – 21.08.2026 in Würzburg
21.09. – 23.09.2026 in Leipzig
Arbeitsschutzausschuss und Arbeitsschutz aktiv steuern
16.09. – 18.09.2026 in Erfurt
16.11. – 18.11.2026 in Berlin
Prävention und Intervention: Maßnahmen der betrieblichen Interessenvertretung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
01.09. – 02.09.2026 in online via MS Teams
09.11. – 11.11.2026 in Kassel
Psychische Belastungen: Klarheit im Umgang gewinnen
Grundseminar02.11. – 06.11.2026 in Erfurt
Arbeitsschutz in der Praxis: Der schnelle Einstieg für betriebliche Interessenvertretungen
27.08. – 28.08.2026 in online via MS Teams
Miteinander statt nebeneinander: Kolleginnen und Kollegen aktiv einbinden und informieren im Betrieb
05.10. – 07.10.2026 in Würzburg
Basiswissen: Erfolgreich verhandeln Grundkompetenzen aufbauen
14.09. – 16.09.2026 in Erfurt
Erfolgreich verhandeln Strategische Verhandlungsführung
Grundseminar30.11. – 04.12.2026 in Erfurt
Professionelle Büroorganisation für Betriebsrat & SBV
Grundseminar14.12. – 16.12.2026 in Dresden
KI-gestützte Öffentlichkeitsarbeit für Interessenvertretungen
Grundseminar05.10. – 07.10.2026 in Berlin
Konfliktmanagement Interessenvertretung als Konfliktberater:in
Grundseminar02.11. – 06.11.2026 in Berlin
Microsoft Office 365 - Organisation, Struktur & Praxiseinsatz
Aufbauseminar02.11. – 04.11.2026 in online via MS Teams
Microsoft Office 365 - Anwendungen & Einsatzmöglichkeiten
Grundseminar28.09. – 02.10.2026 in Hannover
Betriebsversammlungen lebendig und effektiv gestalten
Grundseminar22.09. – 25.09.2026 in Leipzig
Zeitmanagement im BR: Effizient und wirksam handeln
Grundseminar09.12. – 11.12.2026 in Berlin
Rhetorik und Argumentation
Einstieg in die Welt der Kommunikation für betriebliche Interessenvertretungen26.10. – 27.10.2026 in Fulda
Betriebsrat & das TEG - Konflikten begegnen, Interessen umsetzen
Grundseminar27.10. – 30.10.2026 in Berlin
Häufige Fragen - FAQ's
Wie funktioniert das mit der Anmeldung?
Nachdem deine schriftliche Anmeldung bei uns eingegangen ist, bekommst du von uns eine Anmeldebestätigung. Falls die Veranstaltung schon ausgebucht sein sollte, informieren wir dich über Ersatztermine. Wenn Du Deine Buchung nicht über die Webseite machen möchtest, kannst Du hier das Anmeldeformular herunterladen.
Habe ich als Mitglied eines Betriebsrats oder Personalrats Anspruch auf Freistellung für Schulungen?
Ja, das ist in § 37 Abs. 6/§ 37 Abs. 7 BetrVG (ggf. § 40 BetrVG) festgelegt. Bei Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich um einen kollektiven Anspruch des Betriebsratsgremiums. (Analog gilt § 46 Abs. 6/§ 46 Abs. 7 BPersVG für Personalräte.) Der Schulungsanspruch ist zeitlich nicht begrenzt, sondern richtet sich ausschließlich danach, was für die Arbeit im Gremium erforderlich ist.
Wer entscheidet, ob ich an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen darf?
Der Betriebsrat bzw. Personalrat entscheidet, ob es für seine Arbeit erforderlich ist, dass eines oder mehrere seiner Mitglieder an einer Schulung teilnehmen. Der Besuch von Einführungsseminaren zur Betriebsverfassung, zum Arbeitsrecht und zur Arbeitssicherheit ist im Sinne der Gesetze grundsätzlich erforderlich. Ebenfalls als erforderlich gelten alle Schulungen, die der Betriebsrat oder Personalrat unter Berücksichtigung der konkreten Situation im einzelnen Betrieb sofort oder demnächst benötigt, um seine Aufgaben sachgemäß wahrnehmen zu können. Für die Frage, ob eine Schulung erforderlich ist, kommt es gegebenenfalls auch darauf an, welche Aufgabe ein Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats innerhalb des Gremiums wahrnimmt. Bei den dabei erforderlichen Kenntnissen kann es sich sowohl um Grundkenntnisse als auch um Spezialkenntnisse handeln.
Was bedeutet „Erforderlichkeit“?
Das Bundesarbeitsgericht hat den Begriff der Erforderlichkeit wie folgt definiert: „Die Vermittlung bestimmter Kenntnisse ist dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft entstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann“ (Vgl. BAG vom 9.10.1973, AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG).
Was muss der Betriebsrat oder Personalrat tun, um eine Schulung zu genehmigen?
Der Betriebsrat bzw. Personalrat muss bei einer Sitzung innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes einen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen fassen. Dabei entscheidet er, welche Mitglieder des Gremiums an welchen Seminaren, Workshops oder sonstigen Schulungen teilnehmen. Diesen Beschluss muss er dem Arbeitgeber mitteilen und außerdem den Schulungsbedarf begründen.
Was muss der Betriebsrat oder Personalrat bei einer Genehmigung einer Schulung berücksichtigen?
Die betrieblichen Notwendigkeiten. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung der Bildungsmaßnahmen nicht nur für Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder, sondern auch für Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch der Schulungen nicht entgegenstehen. Dem Arbeitgeber ist mitzuteilen, wer an welcher Schulung teilnehmen soll, welche Themen dort behandelt werden, wann und wo die Veranstaltung stattfindet, warum die Teilnahme notwendig ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.
Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
Bei einer Seminarteilnahme auf der Grundlage von § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG etc. trägt der Arbeitgeber folgende Kosten:
• Seminargebühr
• Unterbringungskosten
• Reisekosten und Spesen
Werden Lohn und Gehalt für die Dauer des Seminars weiterbezahlt?
Ja.
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber Einwände gegen eine Freistellung für eine Schulung hat?
In diesem Fall sollte der Betriebsrat bzw. Personalrat an seinem Beschluss festhalten. Nach erneuter Beratung ist folgender Beschluss zu fassen: „Der Betriebsrat bzw. Personalrat bestätigt nach eingehender Beratung seinen Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG (bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG).“ Auf dieser Grundlage ist eine Teilnahme der einzelnen Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder an der Schulungsveranstaltung auf jeden Fall möglich.
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber die Freistellung ablehnt?
Die Freistellung für den Besuch der Schulung gilt als bewilligt, wenn sie der Arbeitgeber nicht bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Schulung ablehnt. Eine Ablehnung muss schriftlich erfolgen. Lehnt der Arbeitgeber einen Beschluss des Betriebsrats bzw. Personalrats zur Entsendung von Interessenvertreter:innen zu einer Schulung ab, weil die betriebliche Notwendigkeit aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurde, muss er innerhalb von 14 Tagen das Arbeitsgericht bzw. die Einigungsstelle anrufen. Unterlässt er dies, so können die betroffenen Mitglieder des Betriebsrats bzw. des Personalrats an der Schulungsmaßnahme teilnehmen. Grundsätzlich gilt: Der Beschluss des Betriebsrats bzw. Personalrats zur Entsendung zu einer Schulung hat so lange Bestand, wie er nicht durch Beschluss eines Arbeitsgerichts aufgehoben ist. Wenn es zu einem Streit um die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen kommt, empfiehlt es sich, das EVA Team Interessenvertretung und Beratung zu kontaktieren.
Werde ich als Ersatzmitglied des Betriebsrats oder Personalrats auch für Schulungen freigestellt?
In der Regel nicht, denn Ersatzmitglieder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG. Es gibt aber Ausnahmen: Ersatzmitglieder, die häufig oder regelmäßig verhinderte Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder vertreten und spezielle Aufgaben übernehmen, können an Schulungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 46 Abs.6 BPersVG teilnehmen. Somit hat in der Regel das erste Ersatzmitglied Anspruch auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen. In diesem Fall gilt das gleiche Vorgehen wie bei den regulären Betriebsrats- oder Personalratsmitgliedern.
Gibt es bei dem Seminar eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung?
Manche Hotels bieten von sich aus eine Kinderbetreuung oder ein extra Programm für Kinder an. Falls du Bedarf an einer Kinderbetreuung oder Nachfragen dazu hast, wende dich gerne an unsere Servicenummern und wir finden eine individuelle Lösung. Wenn du vielleicht eine weitere Betreuungsperson mitnehmen möchtest, versuchen wir gerne, ein Doppelzimmer zu arrangieren.
Unsere Ansprechpartner:innen
Erik Thomas