GRUNDSEMINAR - Einführung in das Betriebsverfassungsrecht
08.06. – 12.06.2026 in Juliusruh/Rügen
22.06. – 26.06.2026 in Wernigerode
AUFBAUSEMINAR – Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
09.03. – 13.03.2026 in Baiersbronn-Schwarzenberg
06.07. – 10.07.2026 in Wernigerode
AUFBAUSEMINAR - Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
13.04. – 17.04.2026 in Erfurt
14.09. – 18.09.2026 in Kassel
AUFBAUSEMINAR zum Betriebsverfassungsrecht – Reorganizing, Umstrukturierung, etc. – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
22.06. – 26.06.2026 in Juliusruh/Rügen
24.08. – 28.08.2026 in Erfurt
AUFBAUSEMINAR zum Betriebsverfassungsrecht - Der Wirtschaftsausschuss
09.11. – 13.11.2026 in Berlin
Das Betriebsverfassungsgesetz von A bis Z im Überblick
15.06. – 19.06.2026 in Juliusruh/Rügen
07.09. – 11.09.2026 in Juliusruh/Rügen
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen im Betriebsverfassungsrecht
15.06. – 19.06.2026 in Potsdam
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats - Von der Idee zur Betriebsvereinbarung
02.11. – 06.11.2026 in Leipzig
Neu in der Funktion: Die Aufgaben als Betriebsratsvorsitzende:r oder Stellvertretende:r Betriebsratsvorsitzende:r
17.08. – 21.08.2026 in Fulda
Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung
08.06. – 12.06.2026 in Willingen (Upland)
GRUNDSEMINAR – Arbeitsrecht für betriebliche Interessenvertreter:innen
13.04. – 17.04.2026 in Potsdam
09.11. – 13.11.2026 in Leipzig
AUFBAUSEMINAR – Arbeitsrecht für betriebliche Interessenvertreter:innen im Betriebsverfassungsrecht
16.02. – 20.02.2026 in Berlin
18.05. – 22.05.2026 in Erfurt
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen im Betriebsverfassungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
02.03. – 04.03.2026 in Würzburg
Grundlagen der Personalplanung
25.03. – 27.03.2026 in Berlin
29.06. – 01.07.2026 in Kassel-Bad Wilhelmshöhe
Aufbauseminar zur Personalplanung - Unternehmensspezifische Analyse
27.04. – 29.04.2026 in Berlin
01.06. – 03.06.2026 in Kassel
DemografieTV - Beschäftigungssicherung, BEM und Qualifizierung
07.09. – 11.09.2026 in Rostock
07.12. – 11.12.2026 in Würzburg
Tarifverträge im DB Konzern
Grundseminar für betriebliche Interessenvertretungen25.08. – 26.08.2026 in online via MS Teams
26.10. – 28.10.2026 in Fulda
Tarifverträge in TEG-Betrieben der DB AG
Anwendung von EVG und GDL Tarifverträgen28.09. – 30.09.2026 in Köln
14.12. – 16.12.2026 in Dresden
Grundlagen des Tarifvertragsrecht und die Anwendung von Tarifverträgen bei der DB AG
Grundsätze verstehen, mein Selbstvertrauen stärken und mein Wissen erweitern30.11. – 04.12.2026 in Nürnberg
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Inhalte und Wirkungsweise20.07. – 21.07.2026 in online via MS Teams
19.10. – 21.10.2026 in Göttingen
Grundlagenseminar Arbeitszeitgestaltung im Bereich Vertrieb, Fernverkehr, Regio, Service auf Basis des FGR 5 TV
07.12. – 11.12.2026 in Berlin
Die Arbeitszeit aktiv mitbestimmen und mitgestalten in verschiedenen DB-Unternehmen
02.03. – 06.03.2026 in Erfurt
21.09. – 25.09.2026 in Erfurt
Arbeitszeit aktiv mitbestimmen und mitgestalten im Bereich Busunternehmen
Aufbauseminar28.09. – 02.10.2026 in Leipzig
Arbeitszeit aktiv mitbestimmen und mitgestalten in den Transportunternehmen
Aufbauseminar30.11. – 04.12.2026 in Berlin
Grundlagenseminar der Arbeitszeitgestaltung
16.03. – 20.03.2026 in Frankfurt am Main
24.08. – 27.08.2026 in online via MS Teams
Digitalisierung und neue Technologien in der Arbeitswelt
Der Tarifvertrag Arbeit 4.003.08. – 06.08.2026 in Berlin
31.08. – 03.09.2026 in Würzburg
Aufbauseminar Künstliche Intelligenz: Verstehen. Anwenden. Bewerten. - Teil 1
16.09. – 18.09.2026 in Darmstadt
Aufbauseminar Künstliche Intelligenz: Verstehen. Anwenden. Bewerten. - Teil 2
07.10. – 09.10.2026 in Hannover
Aufbauseminar Künstliche Intelligenz: Verstehen. Anwenden. Bewerten. - Kompakt
16.11. – 20.11.2026 in Darmstadt
Beschützer der Beschäftigungsbedingungen: Handlungsmöglichkeiten des BR bei Verkehrsausschreibungen
09.11. – 11.11.2026 in Erfurt
Mitbestimmung im Arbeits- , Gesundheits- und Umweltschutz 1 - Grundlagen
Gefährdungsbeurteilungen – der DGBIndex Gute Arbeit als betriebliches AnalyseInstrument05.10. – 09.10.2026 in Fulda
Mitbestimmung im Arbeits- , Gesundheits- und Umweltschutz 2 - Aufbauschulung
Arbeitsschutzorganisation im Betrieb30.11. – 04.12.2026 in Berlin
Mitbestimmung im Arbeits-, Gesundheits und Umweltschutz 3
Die Gefährdungsbeurteilung (allgemein) und neuste wissenschaftliche Erkenntnisse23.02. – 27.02.2026 in Erfurt
Betriebliches Eingliederungsmanagement 1 –Grundlagen von BEM
für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertrauenspersonen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen23.03. – 25.03.2026 in online via MS Teams
19.08. – 21.08.2026 in Würzburg
Betriebliches Eingliederungsmanagement 2 (BEM 2)- BEM-Verfahren im Sinne der Beschäftigten optimal begleiten
23.03. – 26.03.2026 in Berlin
28.09. – 01.10.2026 in Fulda
Betriebliches Eingliederungsmanagement 3 (BEM 3)
Vertiefung und Optimierung des BEM Verfahrensprozesses nach §167 (2) SGB IX13.04. – 15.04.2026 in Berlin
05.10. – 07.10.2026 in Nürnberg
Neu im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Einsteigerseminar für Mitglieder des ASA22.06. – 23.06.2026 in online via MS Teams
Arbeitsschutzausschuss (ASA) und Arbeitsschutzorganisation als Betriebsrat gestalten
16.09. – 18.09.2026 in Erfurt
16.11. – 18.11.2026 in Berlin
Prävention und Intervention: Maßnahmen der betrieblichen Interessenvertretung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
01.09. – 02.09.2026 in online via MS Teams
09.11. – 11.11.2026 in Kassel
Neuerungen zu den Aufgaben der Betriebsärzt/innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa/Fasi) <br />im Betrieb
nach DGUV Vorschrift 2 2026 und DGUV Regel 100-002 202502.03. – 03.03.2026 in online via MS Teams
Präventionsverfahren begleiten, Beschäftigung sichern – Wie Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung mit Sachverstand und Haltung wirksam unterstützen
02.03. – 06.03.2026 in Nürnberg
Überlastungsanzeige, Risiken vermeiden: Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit mitbestimmen
06.07. – 10.07.2026 in Rostock
Arbeitsschutz in der Praxis: Der schnelle Einstieg für betriebliche Interessenvertretungen
27.08. – 28.08.2026 in online via MS Teams
Miteinander statt nebeneinander: Kolleginnen und Kollegen aktiv einbinden und informieren im Betrieb
05.10. – 07.10.2026 in Würzburg
Basiswissen: Erfolgreich verhandeln – Grundkompetenzen aufbauen
14.09. – 16.09.2026 in Erfurt
Erfolgreich verhandeln und überzeugend argumentieren
Strategische Verhandlungsführung für betriebliche Interessenvertretungen30.11. – 04.12.2026 in Erfurt
Professionelle Büroorganisation: Effizienz und Kommunikation für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen
02.03. – 05.03.2026 in Nürnberg
14.12. – 16.12.2026 in Dresden
Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats - sinnvoller Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Strategisch informieren statt nur reagieren11.03. – 13.03.2026 in Fulda
05.10. – 07.10.2026 in Berlin
Konfliktmanagement für betriebliche Interessenvertretungen -Konfliktberater:in im Betrieb
02.11. – 06.11.2026 in Berlin
Grundlagenseminar zu Microsoft Office 365 für betriebliche Interessenvertretungen - Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten kennenlernen
28.09. – 02.10.2026 in Hannover
Microsoft Office 365 für betriebliche Interessenvertretungen - Organisation, Struktur und Praxiseinsatz im Gremium
Aufbauseminar02.11. – 04.11.2026 in online via MS Teams
Mehr als nur Reden: Betriebsversammlungen lebendig und effektiv gestalten
22.09. – 25.09.2026 in Leipzig
Zeit gewinnen, Wirkung entfalten: Effizientes Arbeiten in der Interessenvertretung
07.09. – 09.09.2026 in Fulda
09.12. – 11.12.2026 in Berlin
Rhetorik und Argumentation
Einstieg in die Welt der Kommunikation für betriebliche Interessenvertretungen25.06.2026 in online via MS Teams
26.10. – 27.10.2026 in Fulda
Stimme zeigen, Haltung zeigen – mit Kommunikation in der Wahl überzeugen
23.02. – 24.02.2026 in online via Teams
Gesprächsführung als Schlüsselkompetenz für betriebliche Interessenvertreter:innen
05.10. – 09.10.2026 in Wernigerode
Die Arbeit des Betriebsrates unter den Bedingungen des TEG
Konflikten begegnen, Interessen umsetzen03.03. – 06.03.2026 in Erfurt
27.10. – 30.10.2026 in Berlin
Gesund bleiben im Amt: Resilienz als Schlüssel zum Erfolg für betriebliche Interessenvertreter:innen
30.11. – 04.12.2026 in Berlin
Seminarpaket
Alle Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, welche die Grundlagen zu Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes vermitteln.
Dafür bieten wir die drei Seminare als Paket an.
Inhouseseminar
Bist du neu im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder als Behindertenvertrauensperson? Oder willst du als langjährige:r Interessenvertreter:in weiter auf dem Laufenden bleiben? Dann sind die Seminare und Workshops der EVA Akademie genau das Richtige für dich.
Strategieworkshop
Aller Anfang ist schwer, das gilt auch für die Arbeit in einem neu gewählten Betriebsrat. Als neue Betriebsratsmitglieder müsst ihr aber nicht bei null anfangen, denn die EVA Akademie hat eigens für euch einen Workshop entwickelt. Mit diesem Angebot unterstützen wir euch dabei, schnell die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche und strategisch geplante Arbeit im Betriebsrat zu schaffen.
Häufige Fragen - FAQ's
Wie funktioniert das mit der Anmeldung?
Nachdem deine schriftliche Anmeldung bei uns eingegangen ist, bekommst du von uns eine Anmeldebestätigung. Falls die Veranstaltung schon ausgebucht sein sollte, informieren wir dich über Ersatztermine. Wenn Du Deine Buchung nicht über die Webseite machen möchtest, kannst Du hier das Anmeldeformular herunterladen.
Habe ich als Mitglied eines Betriebsrats oder Personalrats Anspruch auf Freistellung für Schulungen?
Ja, das ist in § 37 Abs. 6/§ 37 Abs. 7 BetrVG (ggf. § 40 BetrVG) festgelegt. Bei Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich um einen kollektiven Anspruch des Betriebsratsgremiums. (Analog gilt § 46 Abs. 6/§ 46 Abs. 7 BPersVG für Personalräte.) Der Schulungsanspruch ist zeitlich nicht begrenzt, sondern richtet sich ausschließlich danach, was für die Arbeit im Gremium erforderlich ist.
Wer entscheidet, ob ich an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen darf?
Der Betriebsrat bzw. Personalrat entscheidet, ob es für seine Arbeit erforderlich ist, dass eines oder mehrere seiner Mitglieder an einer Schulung teilnehmen. Der Besuch von Einführungsseminaren zur Betriebsverfassung, zum Arbeitsrecht und zur Arbeitssicherheit ist im Sinne der Gesetze grundsätzlich erforderlich. Ebenfalls als erforderlich gelten alle Schulungen, die der Betriebsrat oder Personalrat unter Berücksichtigung der konkreten Situation im einzelnen Betrieb sofort oder demnächst benötigt, um seine Aufgaben sachgemäß wahrnehmen zu können. Für die Frage, ob eine Schulung erforderlich ist, kommt es gegebenenfalls auch darauf an, welche Aufgabe ein Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats innerhalb des Gremiums wahrnimmt. Bei den dabei erforderlichen Kenntnissen kann es sich sowohl um Grundkenntnisse als auch um Spezialkenntnisse handeln.
Was bedeutet „Erforderlichkeit“?
Das Bundesarbeitsgericht hat den Begriff der Erforderlichkeit wie folgt definiert: „Die Vermittlung bestimmter Kenntnisse ist dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft entstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann“ (Vgl. BAG vom 9.10.1973, AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG).
Was muss der Betriebsrat oder Personalrat tun, um eine Schulung zu genehmigen?
Der Betriebsrat bzw. Personalrat muss bei einer Sitzung innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes einen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen fassen. Dabei entscheidet er, welche Mitglieder des Gremiums an welchen Seminaren, Workshops oder sonstigen Schulungen teilnehmen. Diesen Beschluss muss er dem Arbeitgeber mitteilen und außerdem den Schulungsbedarf begründen.
Was muss der Betriebsrat oder Personalrat bei einer Genehmigung einer Schulung berücksichtigen?
Die betrieblichen Notwendigkeiten. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung der Bildungsmaßnahmen nicht nur für Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder, sondern auch für Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch der Schulungen nicht entgegenstehen. Dem Arbeitgeber ist mitzuteilen, wer an welcher Schulung teilnehmen soll, welche Themen dort behandelt werden, wann und wo die Veranstaltung stattfindet, warum die Teilnahme notwendig ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.
Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
Bei einer Seminarteilnahme auf der Grundlage von § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG etc. trägt der Arbeitgeber folgende Kosten:
• Seminargebühr
• Unterbringungskosten
• Reisekosten und Spesen
Werden Lohn und Gehalt für die Dauer des Seminars weiterbezahlt?
Ja.
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber Einwände gegen eine Freistellung für eine Schulung hat?
In diesem Fall sollte der Betriebsrat bzw. Personalrat an seinem Beschluss festhalten. Nach erneuter Beratung ist folgender Beschluss zu fassen: „Der Betriebsrat bzw. Personalrat bestätigt nach eingehender Beratung seinen Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG (bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG).“ Auf dieser Grundlage ist eine Teilnahme der einzelnen Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder an der Schulungsveranstaltung auf jeden Fall möglich.
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber die Freistellung ablehnt?
Die Freistellung für den Besuch der Schulung gilt als bewilligt, wenn sie der Arbeitgeber nicht bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Schulung ablehnt. Eine Ablehnung muss schriftlich erfolgen. Lehnt der Arbeitgeber einen Beschluss des Betriebsrats bzw. Personalrats zur Entsendung von Interessenvertreter:innen zu einer Schulung ab, weil die betriebliche Notwendigkeit aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurde, muss er innerhalb von 14 Tagen das Arbeitsgericht bzw. die Einigungsstelle anrufen. Unterlässt er dies, so können die betroffenen Mitglieder des Betriebsrats bzw. des Personalrats an der Schulungsmaßnahme teilnehmen. Grundsätzlich gilt: Der Beschluss des Betriebsrats bzw. Personalrats zur Entsendung zu einer Schulung hat so lange Bestand, wie er nicht durch Beschluss eines Arbeitsgerichts aufgehoben ist. Wenn es zu einem Streit um die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen kommt, empfiehlt es sich, das EVA Team Interessenvertretung und Beratung zu kontaktieren.
Werde ich als Ersatzmitglied des Betriebsrats oder Personalrats auch für Schulungen freigestellt?
In der Regel nicht, denn Ersatzmitglieder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG. Es gibt aber Ausnahmen: Ersatzmitglieder, die häufig oder regelmäßig verhinderte Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder vertreten und spezielle Aufgaben übernehmen, können an Schulungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 46 Abs.6 BPersVG teilnehmen. Somit hat in der Regel das erste Ersatzmitglied Anspruch auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen. In diesem Fall gilt das gleiche Vorgehen wie bei den regulären Betriebsrats- oder Personalratsmitgliedern.
Gibt es bei dem Seminar eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung?
Manche Hotels bieten von sich aus eine Kinderbetreuung oder ein extra Programm für Kinder an. Falls du Bedarf an einer Kinderbetreuung oder Nachfragen dazu hast, wende dich gerne an unsere Servicenummern und wir finden eine individuelle Lösung. Wenn du vielleicht eine weitere Betreuungsperson mitnehmen möchtest, versuchen wir gerne, ein Doppelzimmer zu arrangieren.
Unsere Ansprechpartner:innen
Erik Thomas