Bildungsfreistellung

Was ist Bildungsfreistellung?

 

Bildungsfreistellung ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Zweck der persönlichen Fort- und Weiterbildung. In manchen Bundesländern heißt dieser Anspruch auch Bildungszeit oder urlaub, in Nordrhein-Westfalen wird er als Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet. Für dich heißt das jedoch in allen Fällen: Du hast das Recht, dich zu einem von dir selbst gewählten Thema weiterzubilden, während dein:e Arbeitgeber:in dein Lohn bzw. Gehalt weiterzahlt. Voraussetzung: Die Weiterbildungsveranstaltung muss entsprechend anerkannt sein. Das trifft auf alle Seminare der EVA Akademie zu. 

 

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

 

Das ist bisher leider noch nicht bundesweit einheitlich geregelt. In allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen gibt es aber ein Gesetz, das den Arbeitnehmer:innen mindestens fünf Tage Bildungsfreistellung im Jahr einräumt. Welche Reglung für dich gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland dein Arbeitsort ist. Für Bundesbeamt:innen gibt es die Sonderurlaubsverordnung des Bundes. Alle Beschäftigten der Deutschen Bahn AG, für die der „Demografie-TV“ oder der „TVA AGV MOVE GDL“ gilt, haben einen tarifvertraglich geregelten Anspruch auf mindestens fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Für sie gelten daneben die Regelungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg. 

 

Wie beantrage ich Bildungsfreistellung?

 

Wenn du ein passendes Bildungsangebot bei der EVA Akademie gefunden hast, meldest du uns dein Interesse. Vorausgesetzt, es gibt noch freie Plätze, schicken wir dir eine Anmeldebestätigung. Sobald du deine Teilnahmebestätigung bekommen hast, informierst du deine Personalabteilung darüber. Offiziell beantragst du deinen Bildungsurlaub, sobald du unsere Einladung zu dem Seminar bekommen hast. Dazu reicht ein formloser Antrag, den Du zusammen mit der Einladungsbestätigung und dem Anerkennungsschreiben einreichst. Diese beiden Dokumente senden wir zusammen mit der Einladung. 

 

Muss ich bestimmte Fristen beachten, wenn ich Bildungsfreistellung beantrage?

 

Ja, das ist sehr wichtig. Zwischen der Antragstellung und dem Beginn des Bildungsurlaubs müssen mehrere Wochen liegen – wie lange genau, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es gilt immer die Frist des Bundeslandes, in dem du deinen Tätigkeitsschwerpunkt hast. Die Fristen liegen je nach Bundesland zwischen vier und neun Wochen. Welche Frist für dich gilt, kannst Du dem jeweiligen Merkblatt weiter unten entnehmen. 

 

Muss mein:e Arbeitgeber:in die Bildungsfreistellung genehmigen?

 

Leider nein. Jede:r Arbeitgeber:in hat das Recht, deinen Antrag auf Bildungsfreistellung abzulehnen. Allerdings gelten auch dafür strenge Regelungen, die sich abermals je nach Bundesland leicht unterscheiden. Generell gilt jedoch, dass eine Ablehnung nur schriftlich erfolgen darf und immer den dafür ausschlaggebenden Grund enthalten muss. Außerdem muss auch dein:e Arbeitgeber:in sich dabei an vorgegebene Fristen halten! Diese findest du ebenfalls auf den Merkblättern. 

 

Mein Antrag auf Bildungsfreistellung wurde abgelehnt, was nun?

 

Je nachdem, warum dein Antrag abgelehnt wurde, hast du verschiedene Möglichkeiten. Solltest du den Antrag zu spät gestellt haben oder dein Mindest-Anspruch bereits aufgebraucht sein, ist die Ablehnung auf jeden Fall rechtens und dir bleibt nur, dir ein anderes Seminar auszusuchen. Erfolgt die Ablehnung unbegründet, hat sie keinen Bestand. Sollte die Ablehnung mit den Urlaubsansprüchen anderer Kolleg:innen begründet sein, dann dürfte sie rechtens sein. Ist sie damit begründet, dass nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, beispielsweise aufgrund ungeplanter Mehrleistung, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Ablehnung nicht korrekt ist. In diesem und auch in allen anderen Fällen, wo du vermutest, dass die Ablehnung des Antrages zu Unrecht erfolgte, kannst du eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Über deine Gewerkschaftsmitgliedschaft wird dir dafür Rechtsschutz gewährt. 

 

Meine Bildungsfreistellung wurde genehmigt, wie geht es jetzt weiter?

 

Sobald du die Bestätigung der Freistellung vorliegen hast, sende uns bitte das Rückmeldeformular zu, das du zusammen mit der Einladung erhalten hast. Deine Teilnahme am Seminar ist damit verbindlich bestätigt und wir freuen uns, Dich auf der jeweiligen Veranstaltung zu begrüßen. 

 

Muss ich nach erfolgreicher Seminarteilnahme noch was beachten?

 

In fast allen Bundesländern bist du nach erfolgreicher Teilnahme an einer Bildungsfreistellungsveranstaltung dazu verpflichtet, die Teilnahmebestätigung, die du von uns auf dem Seminar erhältst, an deine Personalabteilung weiterzuleiten. Eine (digitale) Kopie reicht dazu aus. Solltest du die Übermittlung vergessen, drohen dir je nach Bundesland mitunter der rückwirkende Verlust der bezahlten Freistellung oder gar eine Abmahnung / Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens. 

 

Was ist, wenn ich kurz vor oder während dem Seminar erkranke?

 

In diesem Fall meldest du dich umgehend und unter Vorlage der entsprechenden Krankschreibung bei uns und bei deiner zuständigen Personalabteilung. In diesem Fall entstehen dir von unserer Seite keine Kosten und dein:e Arbeitgeber:in ist dazu verpflichtet, dir die Freistellungstage wieder gutzuschreiben. 

 

Muss ich meine Bildungsfreistellung in einem Stück nehmen?

 

Nein. Du kannst die Freistellungstage, die dir zustehen, ganz nach Deinen Wünschen und verfügbaren Veranstaltungen verteilen. Solange eine Bildungsveranstaltung entsprechend anerkannt ist, kannst du dich auch dafür anmelden – egal ob sie einen oder drei Tage oder sogar eine ganze Woche lang dauert. 

 

Kann ich meinen Freistellungs-Anspruch ins Folgejahr übertragen?

 

Auch diese Antwort variiert je nach Bundesland. Wobei alle Beschäftigten der Deutschen Bahn AG, für die der „Demografie-TV“ oder der „TVA AGV MOVE GDL“ gelten, ihren verbleibenden Anspruch mittels eines formlosen Antrags bei ihrer Personalabteilung auf das Folgejahr übertragen können. Ansonsten ist die Übertragung lediglich in Baden-Württemberg und Bremen gänzlich ausgeschlossen. In einigen anderen Bundesländern muss eine Übertragung erfolgen, wenn der Anspruch infolge einer Ablehnung nicht genutzt werden konnte, in einigen ist eine einmalige, zum Teil sogar eine mehrmalige Übertragung möglich. Dabei gilt jedoch in allen Fällen, dass die Übertragung der verbliebenen Ansprüche mit einem formlosen Schreiben bei Deiner Personalabteilung verlangt werden muss. 

 

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich noch Fragen habe?

 

Wenn du weitere Fragen zur generellen Beantragung Deiner Bildungsfreistellung hast, kannst du dich gerne an unseren Experten Eberhard Podzuweit (Kontaktdaten unten) wenden. Solltest du Probleme bei der Beantragung haben, sollte dir auch dein Betriebsrat oder deine zuständige EVG-Geschäftsstelle weiterhelfen können. 

 

Zusätzliche Infos für Geschäfststellen

Wann ist eine Veranstaltung bildungsurlaubstauglich?

 

Im Normalfall sind alle Themen bildungsurlaubstauglich, die sich der politischen Bildung zurechnen lassen. Darüber hinaus werden in den meisten Bundesländern außerdem Seminare anerkannt, die sich mit Themen beschäftigen, die der allgemeinen oder der beruflichen Bildung dienen. Ausdrücklich nicht anerkennungsfähig sind reine Urlaubsveranstaltungen, geschlossene (Gremien-)Klausuren, Ausflugs- und Rundreisen ohne Bildungscharakter sowie sämtliche Veranstaltungen, die ausschließlich gewerkschaftlichen Charakter haben. Darüber hinaus gelten in den Bundesländern unterschiedliche weitere Vorgaben, die eine bestimmte Mindestzahl an Seminarstunden und eine Höchstzahl an Seminartagen vorsehen. Wie oben erwähnt, unterscheiden sich in den Bundesländern die Fristen, die zwischen der Antragstellung und dem Termin der Veranstaltung müssen. Eine Zusammenstellung der jeweils gültigen Regeln findet ihr in unseren Merkblättern weiter unten. 

 

Wie beantrage ich die Anerkennung der Bildungsurlaubstauglichkeit bei der EVA?

 

Wenn ihr sicherstellen wollt, dass die Mitglieder für eine Veranstaltung den Bildungsurlaub nutzen können, dann könnt ihr uns damit beauftragen, die entsprechende Anerkennung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Dazu füllt ihr dieses Antragsformular aus.

Bitte beachtet: Wenn die Teilnehmenden der Bildungsveranstaltung nicht bei der Deutschen Bahn AG arbeiten, müsst ihr das Bundesland angeben, in dem der Arbeitsort liegt. Außerdem muss das Formular in spätestens 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns eingehen. Wenn der Arbeitsort der Teilnehmenden in Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt liegt, muss uns das Formular sogar 15 Wochen vorher vorliegen. Wenn die Anträge später eingehen, können wir euch keine rechtzeitige Bearbeitung zusichern und vor allem auch nicht mehr für die Freistellung garantieren. 

 

Kann die EVA Akademie neben der Beantragung der Bildungsurlaubstauglichkeit auch das Veranstaltungsmanagement übernehmen?

 

Ja, das können wir gern übernehmen. Vermerkt das einfach entsprechend im Antragsformular

 

Was passiert nach der Antragstellung?

 

Sobald die zuständige Behörde die Bildungsurlaubstauglichkeit anerkannt hat, leiten wir euch das Anerkennungsschreiben, den dazugehörigen Themen-Ablaufplan und etwaige Auflagen oder Sonderbestimmungen weiter. Mit diesen Informationen könnt ihr dann die Teilnehmenden einladen und die Veranstaltung durchführen. Beachtet bitte, dass ihr dann auch dafür verantwortlich seid, den Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung auszuhändigen sowie gegebenenfalls im Anschluss an die Veranstaltung einen Bericht bei uns einreichen müsst. Solltet ihr uns mit dem kompletten Veranstaltungsmanagement beauftragt haben, müsst ihr euch natürlich um nichts weiter kümmern. 

 

Unser Ansprechpartner

Eberhard Podzuweit

Pädagogischer Referent Gedenkstättenfahrten

Tel: 030 308 75 16
Mobil:  0176 10634222

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