Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung bezeichnet) ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Zweck der persönlichen Fort- und Weiterbildung. Das heißt im Klartext: Du hast das Recht, dich zu einem von dir selbst gewählten Thema weiterzubilden, während dein Arbeitgeber dein Lohn bzw. Gehalt weiterzahlt. Voraussetzung: Die Weiterbildungsveranstaltung muss als bildungsurlaubstauglich anerkannt sein. Das trifft auf alle Seminare der EVA Akademie zu.
 

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Das ist bisher leider noch nicht bundesweit einheitlich geregelt. In allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen gibt es aber ein Gesetz, das den Arbeitnehmer:innen mindestens fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr einräumt. Welche Reglung für dich gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland dein Arbeitsort ist. Für die Bundesbeamt:innen gibt es die Sonderurlaubsverordnung des Bundes. Alle Beschäftigte der DB AG, für die der „Demografie-TV“ oder der „TVA AGV MOVE GDL“ gilt, haben einen tarifvertraglich geregelten Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
 

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Wenn du ein passendes Bildungsangebot bei der EVA Akademie gefunden hast, meldest du uns dein Interesse. Vorausgesetzt, es gibt noch freie Plätze, schicken wir dir eine Anmeldebestätigung. Sobald du deine Teilnahmebestätigung bekommen hast, informierst du deine Personalabteilung darüber. Offiziell beantragst du deinen Bildungsurlaub, sobald du unsere Einladung zu dem Seminar bekommen hast. Dazu reicht ein formloser Antrag, den Du zusammen mit der Einladungsbestätigung und dem Anerkennungsschreiben einreichst. Diese beiden Dokumente senden wir zusammen mit der Einladung.
 

Muss ich bestimmte Fristen beachten, wenn ich Bildungsurlaub beantrage?

Ja, das ist sehr wichtig. Zwischen der Antragstellung und dem Beginn des Bildungsurlaubs müssen mehrere Wochen liegen – wie lange genau, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es gilt immer die Frist des Bundeslandes, in dem dein Arbeitsort liegt. Bitte beachte die folgenden Fristen. Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen: neun Wochen; Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen: acht Wochen; Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: sechs Wochen; Bremen, Niedersachsen: vier Wochen).

Infos für Geschäftsstellen

 

Wann ist eine Veranstaltung bildungsurlaubstauglich?

Im Normalfall sind alle Themen bildungsurlaubstauglich, die sich der politischen Bildung zurechnen lassen. Darüber hinaus werden in den meisten Bundesländern außerdem Seminare anerkannt, die sich mit Themen beschäftigen, die der allgemeinen oder der beruflichen Bildung dienen. Ausdrücklich nicht anerkennungsfähig sind reine Urlaubsveranstaltungen, geschlossene (Gremien-)Klausuren, Ausflugs- und Rundreisen ohne Bildungscharakter sowie sämtliche Veranstaltungen, die ausschließlich gewerkschaftlichen Charakter haben. Darüber gelten in den Bundesländern unterschiedliche weitere Vorgaben, die eine bestimmte Mindestzahl an Seminarstunden und eine Höchstzahl an Seminartagen vorsehen. Wie oben erwähnt, unterscheiden sich in den Bundesländern die Fristen, die zwischen der Antragstellung und dem Termin der Veranstaltung müssen.

 

Wie beantrage ich die Anerkennung der Bildungsurlaubstauglichkeit bei der EVA?

Wenn ihr sicherstellen wollt, dass die Mitglieder für eine Veranstaltung den Bildungsurlaub nutzen können, dann könnt ihr uns damit beauftragen, die entsprechende Anerkennung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Dazu füllt ihr dieses Antragsformular aus:

Antragsformular

Bitte beachtet: Wenn die Teilnehmenden der Bildungsveranstaltung nicht bei der DB AG arbeiten, müsst ihr das Bundesland angeben, in dem der Arbeitsort liegt. Außerdem muss das Formular spätestens 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns eingehen, wenn der Arbeitsort der Teilnehmenden in Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt liegt, muss uns das Formular sogar 15 Wochen vorher vorliegen. Wenn die Anträge später eingehen, können wir euch keine rechtzeitige Bearbeitung zusichern.

 

Kann die EVA Akademie neben der Beantragung der Bildungsurlaubstauglichkeit auch das Veranstaltungsmanagement übernehmen?

Ja, das können wir gern übernehmen. Vermerkt das einfach im Antragsformular.

Antragsformular

 

Was passiert nach der Antragstellung?

Sobald die zuständige Behörde die Bildungsurlaubstauglichkeit anerkannt hat, leiten wir euch das Anerkennungsschreiben, den dazugehörigen Themen-Ablaufplan und etwaige Auflagen oder Sonderbestimmungen weiter. Mit diesen Informationen könnt ihr dann die Teilnehmenden einladen und die Veranstaltung durchführen. Beachtet bitte, dass ihr gegebenenfalls im Anschluss an die Veranstaltung einen Bericht bei uns einreichen müsst. Solltet ihr uns mit dem kompletten Veranstaltungsmanagement beauftragt haben, müsst ihr euch natürlich um nichts weiter kümmern.

Unser Ansprechpartner

Eberhard Podzuweit

Pädagogischer Referent Gedenkstättenfahrten

Tel: 030 308 75 16
Mobil:  0176 10634222

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