Stimme zeigen, Haltung zeigen – mit Kommunikation in der Wahl überzeugen
23.02. – 24.02.2026 in online via Teams
Mitbestimmung im Arbeits-, Gesundheits und Umweltschutz 3
Die Gefährdungsbeurteilung (allgemein) und neuste wissenschaftliche Erkenntnisse23.02. – 27.02.2026 in Erfurt
Neuerungen zu den Aufgaben der Betriebsärzt/innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa/Fasi) <br />im Betrieb
nach DGUV Vorschrift 2 2026 und DGUV Regel 100-002 202502.03. – 03.03.2026 in online via MS Teams
Präventionsverfahren begleiten, Beschäftigung sichern – Wie Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung mit Sachverstand und Haltung wirksam unterstützen
02.03. – 06.03.2026 in Nürnberg
Häufige Fragen - FAQ's
Werden die Vertrauensleute der Schwerbehinderten für Schulungen freigestellt?
Ja. Nach § 179 Abs. 4 SGB IX sind die Vertrauensleute der Schwerbehinderten ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, wenn diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Vor Schulungsbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar teilnehmen wird. Außerdem müssen Zeit, Ort, Themen und voraussichtliche Kosten angegeben werden.
Was gilt als erforderliches Wissen für Vertrauensleute der Schwerbehinderten?
Zum erforderlichen Wissen der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gehören neben Kenntnissen über das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz auch Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz.
Welche Regeln gelten für stellvertretende Vertrauenspersonen?
Der hier erläuterte Schulungsanspruch für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 SGB IX herangezogen wird und häufig die Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit übernimmt.
Gibt es bei dem Seminar eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung?
Manche Hotels bieten von sich aus eine Kinderbetreuung oder ein extra Programm für Kinder an. Falls du Bedarf an einer Kinderbetreuung oder Nachfragen dazu hast, wende dich gerne an unsere Servicenummern und wir finden eine individuelle Lösung. Wenn du vielleicht eine weitere Betreuungsperson mitnehmen möchtest, versuchen wir gerne, ein Doppelzimmer zu arrangieren.
Unsere Ansprechpartner:innen
Ronny Nguyen