Seminare
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Psychische Belastungen: Klarheit im Umgang gewinnen
GrundseminarDetails zu: Psychische Belastungen: Klarheit im Umgang gewinnen02.11. – 06.11.2026 in Erfurt
und weitere Termine19.04. – 23.04.2027 in Frankfurt am Main
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BEM: Beschäftigte wirksam begleiten
AufbauseminarDetails zu: BEM: Beschäftigte wirksam begleiten09.11. – 12.11.2026 in Nürnberg
und viele weitere Termine05.04. – 08.04.2027 in Nürnberg
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Willkommen in der Schwerbehindertenvertretung Dein Einstiegsseminar für einen starken Start
Details zu: Willkommen in der Schwerbehindertenvertretung Dein Einstiegsseminar für einen starken Start10.11.2026 in online via teams
16.11.2026 in online via teams
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Arbeitsschutzausschuss und Arbeitsschutz aktiv steuern
Details zu: Arbeitsschutzausschuss und Arbeitsschutz aktiv steuern16.11. – 18.11.2026 in Berlin
und weitere Termine17.02. – 19.02.2027 in Berlin
Häufige Fragen - FAQ's
Ja. Nach § 179 Abs. 4 SGB IX sind die Vertrauensleute der Schwerbehinderten ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, wenn diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Vor Schulungsbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar teilnehmen wird. Außerdem müssen Zeit, Ort, Themen und voraussichtliche Kosten angegeben werden.
Zum erforderlichen Wissen der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gehören neben Kenntnissen über das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz auch Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz.
Der hier erläuterte Schulungsanspruch für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 SGB IX herangezogen wird und häufig die Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit übernimmt.
Manche Hotels bieten von sich aus eine Kinderbetreuung oder ein extra Programm für Kinder an. Falls du Bedarf an einer Kinderbetreuung oder Nachfragen dazu hast, wende dich gerne an unsere Servicenummern und wir finden eine individuelle Lösung. Wenn du vielleicht eine weitere Betreuungsperson mitnehmen möchtest, versuchen wir gerne, ein Doppelzimmer zu arrangieren.
Unsere Ansprechpartner:innen
Ronny Nguyen