Seminare
Derzeit sind keine buchbaren EVA-Seminare verfügbar.
Wir informieren dich aber gerne per Newsletter, wenn wieder neue Seminare verfügbar sind.
Deine Ansprechpartner
Andreas Neuhoff
Marion Geib
Anne Kampf
Häufige Fragen - FAQ's
Ja, das ist in § 37 Abs. 6/§ 37 Abs. 7 BetrVG (ggf. § 40 BetrVG) festgelegt. Bei Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich um einen kollektiven Anspruch des Betriebsratsgremiums. (Analog gilt § 46 Abs. 6/§ 46 Abs. 7 BPersVG für Personalräte.) Der Schulungsanspruch ist zeitlich nicht begrenzt, sondern richtet sich ausschließlich danach, was für die Arbeit im Gremium erforderlich ist.
Wenn du aus beruflichen oder privaten Gründen nicht am Seminar teilnehmen kannst, informierst du uns bitte umgehend, damit wir den für dich reservierten Platz anderen Interessierten anbieten können. Den Rücktritt von der Veranstaltung musst du schriftlich mitteilen (per Fax, per Post, per E-Mail). Falls dein Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht genehmigt, schickst du uns bitte eine Kopie davon! Unabhängig vom Grund der Absage bitten wir dich, uns so schnell wie möglich zu informieren, denn für jeden nicht in Anspruch genommenen Seminarplatz fallen Stornokosten an. Das wollen wir vermeiden.
Manche Hotels bieten von sich aus eine Kinderbetreuung oder ein extra Programm für Kinder an. Falls du Bedarf an einer Kinderbetreuung oder Nachfragen dazu hast, wende dich gerne an unsere Servicenummern und wir finden eine individuelle Lösung. Wenn du vielleicht eine weitere Betreuungsperson mitnehmen möchtest, versuchen wir gerne, ein Doppelzimmer zu arrangieren.