Angebote für
Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV)

Häufige Fragen - FAQ's

Habe ich als Jugend- und Auszubildendenvertreter:in einen Anspruch auf Schulungskurse?

Ja. Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch darauf, ohne Minderung ihres Entgelts an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das gilt aber nur für Veranstaltungen, die ein für die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderliches Wissen vermitteln.

Wer entscheidet, ob Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen für eine Schulung freigestellt werden?

Darüber entscheidet gem. § 37 Abs. 6 BetrVG der Betriebsrat – nicht die Jugend- und Auszubildendenvertretung selbst. Das gilt auch für die Frage, wer von den Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen und für wie lange eine Schulung besuchen soll. Allerdings dürfen sich die Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen bei der Entscheidung des Betriebsrats mit vollem Stimmrecht beteiligen (§ 67 Abs. 2 BetrVG).

Gibt es bei dem Seminar eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung?

Manche Hotels bieten von sich aus eine Kinderbetreuung oder ein extra Programm für Kinder an. Falls du Bedarf an einer Kinderbetreuung oder Nachfragen dazu hast, wende dich gerne an unsere Servicenummern und wir finden eine individuelle Lösung. Wenn du vielleicht eine weitere Betreuungsperson mitnehmen möchtest, versuchen wir gerne, ein Doppelzimmer zu arrangieren.

Unsere Ansprechpartnerinnen

Eva Julia Gurr

Julia Gurr

Pädagogische Referentin

Tel: 030 30875-030
Mobil: 0173 23 61 375

E-Mail

Marion Geib

Veranstaltungsmanagement

Tel: 030 30875-10

E-Mail

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