Mitbestimmung und die Rolle der JAV in sozialen Angelegenheiten
11. – 15.12.2023 in Dresden
15. – 19.01.2024 in Berlin
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Grundlagen der JAV-Arbeit
04. – 08.12.2023 in Dresden
22. – 26.01.2024 in Berlin
Arbeitsrecht und die Rolle der JAV bei personellen Einzelmaßnahmen
29.01. – 02.02.2024 in Erfurt
26.02. – 01.03.2024 in Berlin

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ten, die unsere Nachwuchskräfte bewegen.
Häufige Fragen - FAQ's
Habe ich als Jugend- und Auszubildendenvertreter:in einen Anspruch auf Schulungskurse?
Ja. Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch darauf, ohne Minderung ihres Entgelts an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das gilt aber nur für Veranstaltungen, die ein für die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderliches Wissen vermitteln.
Wer entscheidet, ob Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen für eine Schulung freigestellt werden?
Darüber entscheidet gem. § 37 Abs. 6 BetrVG der Betriebsrat – nicht die Jugend- und Auszubildendenvertretung selbst. Das gilt auch für die Frage, wer von den Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen und für wie lange eine Schulung besuchen soll. Allerdings dürfen sich die Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen bei der Entscheidung des Betriebsrats mit vollem Stimmrecht beteiligen (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Unsere Ansprechpartnerinnen

Julia Gurr
