Die Vertretung der Interessen von Beamt:innen in einem privatwirtschaftlichen Umfeld ist eine besondere Herausforderung. Personalrät:innen sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, es gebe in ihrem Bereich keine „echte Mitbestimmung“.
Auch wenn die Personalvertretung rechtlich gesehen schwächer aufgestellt ist als die betriebliche Mitbestimmung, legt das Bundespersonalvertretungsgesetz eine Fülle von Beteiligungsrechten für die Personalvertretungen fest.
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Erik Thomas
