Angebote für
Schwer­behinderten­vertrauens­personen

Seminare

Häufige Fragen - FAQ's

Ja. Nach § 179 Abs. 4 SGB IX sind die Vertrauensleute der Schwerbehinderten ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, wenn diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Vor Schulungsbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar teilnehmen wird. Außerdem müssen Zeit, Ort, Themen und voraussichtliche Kosten angegeben werden.

Zum erforderlichen Wissen der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gehören neben Kenntnissen über das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz auch Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz.

Der hier erläuterte Schulungsanspruch für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 SGB IX herangezogen wird und häufig die Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit übernimmt.

Manche Hotels bieten von sich aus eine Kinderbetreuung oder ein extra Programm für Kinder an. Falls du Bedarf an einer Kinderbetreuung oder Nachfragen dazu hast, wende dich gerne an unsere Servicenummern und wir finden eine individuelle Lösung. Wenn du vielleicht eine weitere Betreuungsperson mitnehmen möchtest, versuchen wir gerne, ein Doppelzimmer zu arrangieren.

Unsere Ansprechpartner:innen

Ronny Nguyen

Pädagogischer Referent

Tel.: 030 30875-21
Mobil: 0172 3128003

E-Mail

Marion Geib

Veranstaltungsmanagement

Tel: 030 30875-10

E-Mail

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