Die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Grundlagen der JAV-Arbeit
24.03. – 28.03.2025 in Eisenach
31.03. – 04.04.2025 in Mannheim
Mitbestimmung und die Rolle der JAV in sozialen Angelegenheiten
07.04. – 11.04.2025 in Duisburg
02.06. – 06.06.2025 in Mannheim
Arbeitsrecht und die Rolle der JAV bei personellen Einzelmaßnahmen
14.07. – 18.07.2025 in Stralsund
01.09. – 05.09.2025 in Weissenhäuser Strand
Rhetorik und Verhandlungsführung für JAV-Mitglieder
02.06. – 06.06.2025 in Potsdam
22.09. – 26.09.2025 in Berlin
Erfolgreich verhandeln und argumentieren
Verhandlungsführung für betriebliche Interessenvertretungen19.05. – 23.05.2025 in Hamburg
Betriebsratsarbeit strategisch, nachhaltig und erfolgreich
Die Belegschaft beteiligen - Fundament für die nächste Amtszeit legen08.07. – 11.07.2025 in Kassel
Konfliktmanagement für betriebliche Interessenvertretungen -Konfliktberater:in im Betrieb
16.06. – 20.06.2025 in Wernigerode
Microsoft Office 365 für betriebliche Interessenvertretungen - Organisation, Struktur und Praxiseinsatz im Gremium
Aufbauseminar23.06. – 27.06.2025 in Berlin
Betriebsversammlung lebendig gestalten – Kolleg:innen aktiv einbinden und begeistern
09.12. – 12.12.2025 in Dresden
Öffentlichkeitsarbeit als betriebliche Interessenvertretung effektiv nutzen - Kollegen:innen informieren und einbinden
06.10. – 10.10.2025 in Augsburg
Gesprächsführung als Schlüsselkompetenz für betriebliche Interessenvertreter:innen
17.11. – 21.11.2025 in Würzburg
Mit positiver Psychologie zufrieden mehr erreichen – Chancen und Möglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung nutzen
26.05. – 27.05.2025 in online
03.11. – 05.11.2025 in Hannover
Die Arbeit des Betriebsrates unter den Bedingungen des TEG
Konflikten begegnen, Interessen umsetzen08.09. – 11.09.2025 in Wernigerode
Gesund bleiben im Amt: Resilienz als Schlüssel zum Erfolg für betriebliche Interessenvertreter:innen
01.12. – 05.12.2025 in Dresden
Häufige Fragen - FAQ's
Habe ich als Jugend- und Auszubildendenvertreter:in einen Anspruch auf Schulungskurse?
Ja. Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch darauf, ohne Minderung ihres Entgelts an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das gilt aber nur für Veranstaltungen, die ein für die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderliches Wissen vermitteln.
Wer entscheidet, ob Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen für eine Schulung freigestellt werden?
Darüber entscheidet gem. § 37 Abs. 6 BetrVG der Betriebsrat – nicht die Jugend- und Auszubildendenvertretung selbst. Das gilt auch für die Frage, wer von den Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen und für wie lange eine Schulung besuchen soll. Allerdings dürfen sich die Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen bei der Entscheidung des Betriebsrats mit vollem Stimmrecht beteiligen (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Unsere Ansprechpartnerinnen

Julia Gurr
