Einstieg in die Grundlagen der JAV Arbeit
Grundseminar30.11. – 04.12.2026 in Leipzig
07.12. – 11.12.2026 in Bremen
Mitbestimmung der JAV in sozialen Angelegenheiten
Aufbauseminar30.11. – 04.12.2026 in Berlin
Miteinander statt nebeneinander: Kolleginnen und Kollegen aktiv einbinden und informieren im Betrieb
05.10. – 07.10.2026 in Würzburg
Basiswissen: Erfolgreich verhandeln Grundkompetenzen aufbauen
14.09. – 16.09.2026 in Erfurt
Erfolgreich verhandeln Strategische Verhandlungsführung
Grundseminar30.11. – 04.12.2026 in Erfurt
Professionelle Büroorganisation für Betriebsrat & SBV
Grundseminar14.12. – 16.12.2026 in Dresden
KI-gestützte Öffentlichkeitsarbeit für Interessenvertretungen
Grundseminar05.10. – 07.10.2026 in Berlin
Konfliktmanagement Interessenvertretung als Konfliktberater:in
Grundseminar02.11. – 06.11.2026 in Berlin
Microsoft Office 365 - Organisation, Struktur & Praxiseinsatz
Aufbauseminar02.11. – 04.11.2026 in online via MS Teams
Microsoft Office 365 - Anwendungen & Einsatzmöglichkeiten
Grundseminar28.09. – 02.10.2026 in Hannover
Betriebsversammlungen lebendig und effektiv gestalten
Grundseminar22.09. – 25.09.2026 in Leipzig
Zeitmanagement im BR: Effizient und wirksam handeln
Grundseminar09.12. – 11.12.2026 in Berlin
Rhetorik und Argumentation
Einstieg in die Welt der Kommunikation für betriebliche Interessenvertretungen26.10. – 27.10.2026 in Fulda
Betriebsrat & das TEG - Konflikten begegnen, Interessen umsetzen
Grundseminar27.10. – 30.10.2026 in Berlin
Häufige Fragen - FAQ's
Habe ich als Jugend- und Auszubildendenvertreter:in einen Anspruch auf Schulungskurse?
Ja. Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch darauf, ohne Minderung ihres Entgelts an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das gilt aber nur für Veranstaltungen, die ein für die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderliches Wissen vermitteln.
Wer entscheidet, ob Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen für eine Schulung freigestellt werden?
Darüber entscheidet gem. § 37 Abs. 6 BetrVG der Betriebsrat – nicht die Jugend- und Auszubildendenvertretung selbst. Das gilt auch für die Frage, wer von den Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen und für wie lange eine Schulung besuchen soll. Allerdings dürfen sich die Jugend- und Auszubildendenvertreter:innen bei der Entscheidung des Betriebsrats mit vollem Stimmrecht beteiligen (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Gibt es bei dem Seminar eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung?
Manche Hotels bieten von sich aus eine Kinderbetreuung oder ein extra Programm für Kinder an. Falls du Bedarf an einer Kinderbetreuung oder Nachfragen dazu hast, wende dich gerne an unsere Servicenummern und wir finden eine individuelle Lösung. Wenn du vielleicht eine weitere Betreuungsperson mitnehmen möchtest, versuchen wir gerne, ein Doppelzimmer zu arrangieren.
Unsere Ansprechpartnerinnen
Julia Gurr