Besserer Schutz von Beschäftigten - jetzt müssen Betriebsräte aufpassen!

12.09.2023

In den vergangenen 16 Jahren haben sich viele Kolleg:Innen aus unterschiedlichen Unternehmen bei mobifair gemeldet, die Rechtsverstöße innerhalb von Unternehmen oder durch Subunternehmen nicht länger decken wollten. Ob Verstöße gegen Schutzvorschriften oder sicherheitsrelevante Mängel die geduldet oder ignoriert wurden, sogar eindeutig kriminelle Machenschaften waren dabei.
Die größte Sorge der Kolleg:Innen ist immer die Gleiche. Sie wollen das alles nicht mehr akzeptieren, fürchten aber persönliche Konsequenzen wenn sie sich zur Wehr setzen.

Mit dem neuen „Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG“ will man Informant*innen nun besser schützen, die „im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.“

Soweit - so gut! Die Betriebe müssen nun aktiv werden und damit auch die Betriebsräte. In Gesellschaften mit mehr als 50 Beschäftigten müssen sogenannte "interne Meldestellen" eingerichtet werden und die Übergangsfristen sind kurz.
Zusätzlich wird es ebenfalls sog. "externe Meldestellen" geben, die für Beschäftigte aus kleinen Betrieben zuständig sind. Allerdings kann diese Meldestelle von allen Arbeitnehmer*innen kontaktiert werden.

Doch die Kontrolle der Meldewege in den Unternehmen ist für Betriebsräte nicht die ausschließliche Aufgabe. Betriebsräte sind als Vertrauenspersonen oft die ersten Ansprechpartner für Arbeitnehmende, die eine solche Meldung machen wollen und sich mit den gesetzlichen Grundlagen auskennen. Jedes BR-Gremium muss deshalb kompetent mit dieser neuen Regelung umgehen können.

mobifair und EVA bereiten gemeinsam ein Schulungsprogramm für diese Thematik vor, das in Kürze veröffentlicht wird. Neben einem ersten Überblick wird es in 2024 Fachseminare zu diesem Thema geben.

mobifair wird aus den bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Informanten und Anforderungen an den Umgang mit vertraulichen Informationen berichten. Vertrauen und Vertraulichkeit ist bei dieser Thematik der wichtigste Aspekt. Ist dies nicht gewährleistet, dann scheuen sich viele Kolleg*innen, über schlimme Vorfälle zu berichten. Das gilt besonders dann, wenn sie nicht wissen, ob sie sich vielleicht selbst belasten. mobifair kann hier auf langjährige Erfahrung zurückgreifen und hat sich bereits ausgiebig gemeinsam mit kompetenten Juristen mit den neuen gesetzlichen Regelungen beschäftigt.

Das Wichtigste in Kürze:

Was beinhaltet das neue Hinweisgeberschutzgesetz nun konkret?

Entstanden ist das Gesetz auf Basis einer Europäischen Richtlinie (EU)2019/1937, die bis Ende Oktober 2021 auch in Deutschland hätte umgesetzt werden müssen. Der Grund für diese Richtlinie waren natürlich die prominenten Fälle, die weltweit für Aufmerksamkeit sorgten. Nun soll es auch in Deutschland so weit sein. Am 16.12.2022 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung (DRS 20/3442) angenommen. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird im Mai 2023 gerechnet.

Was soll und kann gemeldet werden?
Das Gesetz nennt eine ganze Menge unterschiedlicher Verstöße, um die es gehen soll. Im Arbeitsbereich von mobifair sind dies z. B.:

  • strafbare Handlungen aller Art sowie

  • Rechtsverstöße, die Bußgelder nach sich ziehen,

  • bei Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr;

  • zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit;

  • zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Schiene;

  • zum Umweltschutz.

Es gibt noch viele weitere Bereiche, die das Gesetz umfasst. Aufgrund der Übersichtlichkeit verzichten wir hier jedoch auf die Aufzählung aller Themenfelder.

Was soll geschützt werden?
Das Gesetz soll sicherstellen, dass Kolleg*innen, die Meldungen machen, keine Nachteile erleiden. Ansonsten sind harte Strafen und Schadensersatz fällig.

Wie will man die Kolleg:Innen schützen?
Es werden sowohl interne Meldestellen bei Unternehmen als auch externe Meldestellen eingerichtet.
Interne Meldestellen müssen Unternehmen einrichten, die mindestens 50 Beschäftigte haben. Diese Meldestellen müssen unabhängig arbeiten und absolute Vertraulichkeit gegenüber den Meldenden wahren.
Externe Meldestellen werden z. B. auf Bundesebene beim Bundesministerium für Justiz und auf Länderebene bei Landesverwaltungen und Kommunalverwaltungen eingerichtet.

Wie können die Meldungen erfolgen?
Unabhängig wohin gemeldet wird, sollen mündliche und schriftliche Meldungen ermöglicht werden. Ebenfalls soll es möglich sein, auch anonyme Meldungen zu machen. Einen Haken gibt es dabei aber schon! Bei Meldungen, die unter Angabe der eigenen persönlichen Daten erfolgt, muss die Meldestelle die meldende Person darüber auf dem Laufenden halten, was aus dem Vorgang geworden ist, und erfragt möglicherweise weitere Informationen.
Bei anonymen Meldungen ist das natürlich nicht möglich. Noch gravierender ist jedoch, dass Meldestellen keine speziellen Kanäle für anonyme Meldungen vorhalten müssen. Das gilt gleichermaßen für interne wie externe Meldestellen.


Informierende brauchen Vertraulichkeit. Ist diese nicht gewährleistet, dann scheuen sich viele Kolleg*innen, über schlimme Vorfälle zu berichten. Das gilt besonders dann, wenn sie nicht wissen, ob sie sich vielleicht selbst belasten. mobifair gewährleistet die Vertraulichkeit, wir kennen auch dieses neue Gesetz und arbeiten mit kompetenten Juristen zusammen.

mobifair ist in der Lage, mit betroffenen Personen zusammen nach dem besten Weg für eine solche Meldung zu suchen und auch vorab zu prüfen, ob und welche Art von Verstößen oder Vergehen vorliegen. Außerdem können wir auch im Namen der betroffenen Kolleg:Innen Meldungen weitergeben, damit auf jeden Fall die Vertraulichkeit gesichert bleibt. Denn auch wir sind als eure Unterstützung durch dieses neue Gesetz geschützt.

mobifair meint, dass dieses Gesetz schon lange überfällig ist und die richtigen Möglichkeiten zum Schutz der Kolleg:innen vorsieht. Es wird jedoch dauern, bis alles zufriedenstellend in den Betrieben und Behörden umgesetzt ist. Diese Zeit muss man sich nehmen und wir stehen an der Seite der Menschen, die nicht länger wegschauen wollen und sich vertrauensvoll an uns wenden.

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