Angebote für
Schwer­behinderten­vertrauens­personen

Fachtagung der Schwer­behinderten­vertenvertretung 2024

Dieses neue Tagungsformat für Schwerbehindertenvertretungen im Eisenbahn- und Busbereich bietet dir die Gelegenheit für Austausch, Vernetzung und Expertenfokus auf die SBV-Arbeit.

In deiner Funktion als Schwerbehindertenvertrauensperson gehört es gemäß § 178 (1) SGB IX zu deinen Aufgaben, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern.
Du bist dabei nicht allein. Entdecke auf der Tagung, welche Netzwerke bereitstehen und wie du sie effektiv nutzen kannst!

 

Hauptthemen:

Die Fachtagung gibt einen Überblick auf die herausfordernde Arbeit der Schwerbehindertenvertretung.
Insbesondere die Rekrutierung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie die Förderungsmöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch gemäß §§ 151 und 154 und 164 SGB IX gewinnen an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat dazu die in § 185 SGB IX gefassten Hilfen an den Arbeitgeber und die Unterstützung der Betroffenen beschrieben. So wurden neue Möglichkeiten, z. B. in Form eines Jobcoaching, geschaffen.

Bei der Tagung lernst du dieses und weitere Instrumente zur Unterstützung der täglichen Arbeit kennen. In Diskussionsrunden mit Expertinnen und Experten kannst du aktiv teilnehmen, dein Wissen teilen und relevante Fragen aus deinem beruflichen Alltag einbringen. Nutze diese Gelegenheit für den Austausch von praxisrelevanten Themen.

 

Workshops:

Ergänzend zu den Diskussionsrunden erwarten dich speziell auf Schwerbehindertenvertrauenspersonen im Eisenbahn- und Busbereich zugeschnittene Workshops.
Hier kannst du relevante Impulse für deine Tätigkeit als SVP aufnehmen und dich mit anderen SVP-Kolleginnen und -kollegen austauschen.

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Barrierefreiheit im Kontext des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Kommunikation und Rhetorik kompakt –Das Beratungsgespräch der SBV
  • Tarifvertragliche Regelungen kennen und nutzen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenarbeitsrecht
  • Beratungskompetenzen Plus: Primärprävention für SVPs im Eisenbahn- und Busbereich

 

Netzwerken:

Erlebe bei der Tagung einen dynamischen Austausch mit Kolleg:innen, Sozialpartner:innen sowie weiteren Gästen und diskutiere praxisnahe Themen.

 

Gäste u.a.:

  • Prof. Dr. Diana Ramm, Professorin für Gesundheit, Teilhabe und Inklusion, Fachhochschule Erfurt
  • Jörg Bungart, Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e. V.
  • Dr. Peter Mozet, Leiter des Referats Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • sowie Gäste von der Bundesagentur für Arbeit, ein Jobcoach u. v. m

 

Hinweise:

Die Tagungsgebühr (inklusive Tagungspauschalen) beträgt insgesamt 1.500 Euro zzgl. MwSt. Zusätzlich entstehen Kosten für die Übernachtungen inklusive Frühstück
von ca. 316 Euro inkl. MwSt. und Beherbergungssteuer von 5 % auf den Bruttoübernachtungspreis der Stadt Erfurt.

Diese Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich sind.

Um deinen Platz für die Tagung zu sichern, bitten wir dich um rechtzeitige Reservierung. Aufgrund begrenzter Kapazitäten besteht bei hoher Nachfrage die Möglichkeit einer Ausbuchung. In diesem Fall setzen wir dich gerne auf einen Warteplatz.

Hier gehts zur Anmeldung

Häufige Fragen - FAQ's

Werden die Vertrauensleute der Schwerbehinderten für Schulungen freigestellt?

 

Ja. Nach § 179 Abs. 4 SGB IX sind die Vertrauensleute der Schwerbehinderten ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, wenn diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Vor Schulungsbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar teilnehmen wird. Außerdem müssen Zeit, Ort, Themen und voraussichtliche Kosten angegeben werden.

 

Was gilt als erforderliches Wissen für Vertrauensleute der Schwerbehinderten?

 

Zum erforderlichen Wissen der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gehören neben Kenntnissen über das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz auch Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz.

 

Welche Regeln gelten für stellvertretende Vertrauenspersonen?

 

Der hier erläuterte Schulungsanspruch für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 SGB IX herangezogen wird und häufig die Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit übernimmt.

 

Unsere Ansprechpartner:innen

Ronny Nguyen

Pädagogischer Referent

Tel.: 030 30875-21
Mobil: 0172 3128003

E-Mail

Marion Geib

Veranstaltungsmanagement

Tel: 030 30875-10

E-Mail