Beratung und Sachverstand für
Interessenvertreter:innen

Know-how für Betriebsrät:innen

In der sich stetig wandelnden Arbeitswelt stehen Betriebsratsmitglieder vor großen Herausforderungen: Nur wenn sie sich in komplexen Problemstellungen wie etwa Unternehmensumwandlung, Bilanzen oder Personalplanungskonzepten sicher auskennen, können sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln. Gefragt ist also nichts Geringeres als eine hochqualifizierte Unternehmensberatung – für Arbeitnehmervertreter:innen. An dieser Stelle kommen wir, die EVA Akademie, ins Spiel.

Recht auf Beratung

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Betriebsratsmitglieder externe Beratung in Anspruch nehmen können. Eine solche Beratung bietet die EVG mit der EVA Akademie an – wir stehen für hohe fachliche Qualität kombiniert mit großer sozialer Kompetenz.

Zwei Säulen für erfolgreiche Betriebsratsarbeit

Um euch bei euren Aufgaben als Betriebsratsmitglieder zu unterstützen, setzen wir auf ein Zwei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule ist die Fachberatung für Betriebsrät:innen. Hier geht es um die wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten im Betrieb. Die zweite Säule befasst sich zum einen mit wichtigen Fähigkeiten im sozialen Umgang, etwa Coaching, Teamentwicklung und Konfliktprävention im Gremium, und zum anderen mit praktischen Aspekten wie Arbeitsorganisation und Zeitmanagement.

Praxisnahe Unternehmensberatung

Unsere Beratungsleistungen für die Interessenvertreter:innen der Beschäftigten bieten wir in enger Kooperation und in Abstimmung mit der EVG an. Dadurch können wir euch umfassend, professionell und praxisnah zu allen Themen beraten, die mit der Betriebsratsarbeit in der Eisenbahn- und Verkehrsbranche zu tun haben. Zum Beispiel:

  • Betriebswirtschaft
  • Mitbestimmung
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Mediation und Konfliktmanagement

Die gesetzlichen Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für unsere Beratungstätigkeit leiten sich aus nachstehenden Paragrafen des BetrVG ab: § 40 Abs. 1 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats, in Verbindung mit und Anwendung des § 80 Abs. 3 Allgemeine Aufgaben – hier Hinzuziehung Sachverständige.

 

Erfahre mehr zu unseren
Leistungen und den rechtlichen Grundlagen

Unsere Leistungen

Wir beraten Betriebsrät:innen und weitere Interessenvertreter:innen der Beschäftigten in allen Fragen, die für ihre Arbeit in den Gremien der Mitbestimmung wichtig sind. Dabei bieten wir euch eine große Auswahl von Leistungen an.

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Rechtliche Grundlagen

Betriebsratsmitglieder haben das Recht auf externe Beratung, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Auf dieser Seite erfahrt ihr, auf welcher rechtlichen Grundlage ihr unsere Beratungsleistungen in Anspruch nehmen könnt.

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Unsere Ansprechpartner

Florian Wrobel

Teamleitung Interessenvertretung & Beratung

Mobil: 0176 19051558

E-Mail

Andreas Neuhoff

Berater & Pädagogischer Referent

Mobil: 0173 2362951

E-Mail

Marion Geib

Veranstaltungsmanagement

Tel: 030 30875-10

E-Mail