Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Ziel der Politik darin, die sogenannte Staatsquote, also den Anteil des Staates am Sozialprodukt zu verringern. Dazu soll die öffentliche Verwaltung verschlankt und die Wirtschaftlichkeit erhöht werden. Neben Dienstrechtsreformen zur Flexibilisierung des Beamtenrechts und der Einführung von Managementmethoden aus der freien Wirtschaft gilt die Privatisierung als ein besonders geeignetes Instrument.
Die Weiterbeschäftigung der Beamten in privatisierten Unternehmen ist nicht unproblematisch, weil die Verfassung und die einschlägigen Gesetze das traditionelle Berufsbild des Beamten im öffentlichen Dienst regelten und insoweit rechtliches Neuland zu betreten ist. Es stellt sich auch die Frage, ob sich durch die Beschäftigung in der privaten Gesellschaft die Dienstleistungs- und die Diensterfüllungspflicht verändert haben, ob das Disziplinarrecht noch weiterhin Anwendung findet, oder ob dieses einzuschränken gilt, weiterhin, ob den privatisierten Beamten nunmehr ein Streikrecht zusteht, und wie sich die Mitwirkung der in den privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten hinsichtlich der betrieblichen Interessenvertretung gestaltet.
Zielgruppe
Interessierte Beamtinnen und Beamte aus der Verkehrsbranche.
Termine
27.04. – 29.04.2026 in Bad Tölz
Ort
BSW-Hotel Isarwinkel
Ludwigstrasse 6-8
83646 Bad Tölz
Termin
27.04.2026, 14:00 - 18:00 Uhr
28.04.2026, 09:00 - 18:00 Uhr
29.04.2026, 09:00 - 13:00 Uhr
Trainer:in
Uwe Müller, Hans-Jürgen Bernau
Seminarnr.
8444.BEA.2601